Für die Radwege entlang von Staatsstraßen ist grundsätzlich der Freistaat Bayern der Baulastträger. Das Staatliche Bauamt Freising, als örtlich zuständige Straßenbaubehörde, plant und baut für den Freistaat Bayern im Landkreis München. Es ist damit für die Erfüllung, der sich aus der Straßenbaulast ergebenden Aufgaben, verantwortlich. In seine Zuständigkeit fällt damit auch die Verantwortung, die Radwege entsprechend auszubauen und nicht nur für die Flüssigkeit des Kfz-Verkehrs zu sorgen.
Veränderungen an der Staatsstraße und den dazu gehöhrenden Radwegen kann nur das Staatliche
Bauamt Freising, zuständig für den Landkreis München ist die Abteilung S2, vornehmen. Vorschläge
und Anregungen daher an die Radverkehrsbeauftragten radverkehr@neuried.de und das Staatliche Bauamt poststelle@stbafs.bayern.de, Tel: 08161 /932-2200, senden